Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2024
Events-Alpakas
Simone Merte, Am roten Weg 39, 35096 Weimar/Lahn
Unvergessliche Momente erleben, gemeinsam Zeit verbringen…dies ist unser Motto und unser Ziel für jede Veranstaltung mit Ihnen und unseren Tieren. Zur Sicherheit von Mensch und Tier, bitten wir Sie, um Beachtung unserer AGB´s.
§1 Vertragsgrundlage
Die Voraussetzung Ihres Besuches und der Kontakt mit unseren Alpakas setzt die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil voraus. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka-Wanderungen, den Aufenthalt auf dem privaten Gelände, sowie mit dem Kontakt unserer Tiere auch außerhalb des Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§1.2 Vertragsverhältnis
Vertragspartner ist die Events-Alpakas als vermittelnde Institution. Wenn Sie in privaten Gruppen oder alleine zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
Durch den Besuch bei unserem Dienstleister kommt ein Benutzungsvertrag zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit, auch nicht nach Mitteilungen von Ihnen.
Die Events-Alpakas übernimmt eine vermittelnde Position. Vor Ort wird der Vermittler durch den Dienstleister vertreten. Dieser kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Der Dienstleiter trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB´s durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von dem Dienstleister, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
§2 Zutritt für Minderjährige
Bei Zugang von Minderjährigen zu den Einrichtungen unseres Dienstleisters, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei unserem Dienstleister ausgehen. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Aufenthalt auf dem privaten Gelände ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters erlaubt. Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf den Weiden und dem Gelände aufhalten.
§2.1 Teilnahme
Kinder von 7 Jahren bis 11 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen ein Alpaka führen. Der Aufenthalt auf unseren Weiden ist ebenfalls nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.
§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Der Zugang zu dem privaten Gelände unseres Dienstleisters kann vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder der Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden. Einen Kostenersatz/-erstattung wird es in diesem Falle nicht geben.
§3 Sicherheit Mensch und Tier
Der .Aufenthalt auf dem privaten Gelände, den Wiesen, sowie mit dem Umgang unserer Alpakas auch während der Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Besuch der privaten Einrichtungen erfolgt nur nach der Genehmigung unseres Dienstleisters und mit der beauftragten Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.
§3.1 Abbruch der Veranstaltung zur Sicherheit aller Beteiligten
Sollte während einer Wanderung / eines Events unvorhersehbare Witterungen auftreten, die nicht durch den Veranstalter beeinflussbar sind, ist ein Abbruch seitens des Veranstalters hinzunehmen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet Schadenersatz und Kostenersatz zu leisten.
§3.2 Hunde
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Sicherheitsgründen, keine Hunde oder anderen Tiere von Gästen gewünscht sind.
§3.3 Füttern von Tieren
Das Füttern der Tiere ist verboten. Bitte beachten Sie bei Wanderungen, dass die Alpakas keine Mahlzeiten einnehmen, da es sich um giftige Pflanzen handeln könnten.
§3.4 Kleidung
Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und das passende Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch ungeeignete Kleidung gehen zu Lasten des Gastes.
§4. Verletzungen
Bitte beachten Sie, dass wir in der Natur unterwegs sind und es zu unvorhersehbaren Gefahrensituationen kommen kann (unebene Untergründe, Wetterumschwünge, etc.). Wir kümmern uns direkt vor Ort, um eine erste Versorgung und werden je nach Bedarf weitere Wege einleiten. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice.
§5. Stornierung durch Events-Alpakas
Der Vermittler behält sich das Recht vor, die Touren bei Meldungen von Gewittern, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen.
Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden können, werden wir einen Ersatztermin oder eine Geldrückerstattung anbieten.
Ebenfalls behält sich Events-Alpakas alle Rechte vor bei Erkrankung des Dienstleisters oder Ausfall des Tieres ganz oder teilweise bis zum Tag der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren oder auf einen Ersatztermin zu verschieben.
§5.1 Stornierung durch den Vertragspartner
Erfolgt eine Absage der Veranstaltung durch den Gast spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor 100 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Bleibt ein Gast der Tour ohne vorherige Absage fern, wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten Tourenpreises fällig. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet.
§6 Verlust von Gegenständen
Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher. Für mitgeführtes Gepäck und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von dem Dienstleister erfolgt.
§7 Schadensmeldungen
Bitte beachten Sie, falls Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, verpflichtet sind, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Geländes dem Dienstleister anzuzeigen. Dies ist bei eventuellen Folgeschäden zur späteren Zeit unverzichtbar. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen weitere Ansprüche dem Dienstleister und Events-Alpakas gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§8 Fotografieren und Filmen
Wir freuen uns, wenn Sie Ihr besonderes Erlebnis für private Zwecke teilen möchten. Bitte beachten Sie, dass Aufnahmen für Veröffentlichungen und/oder gewerbliche Nutzung unserer vorherigen Zustimmung bedürfen.
§9 Naturprodukte
Unsere angebotenen Alpaka Produkte sind Naturprodukte. Wir übernehmen keine Haftung bei Unverträglichkeiten oder anderen unvorhersehbaren Vorkommnissen.
§10 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Events-Alpakas vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Events-Alpakas. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.